Nachrichten aus der Erotikwelt

Eine US-Universität war jetzt mit einer Vorlesung ein wenig überfordert, die sich mit der menschlichen Sexualität beschäftigen sollte. Der zuständige Professor nahm diesen Lehrauftrag jedoch etwas zu wörtlich und maß den Praxisbeispielen für den Geschmack der Eltern der Studenten etwas zu viel Bedeutung bei.

Die Inhalte der Sex-Vorlesung: In dieser Sex-Vorlesung der Northwestern Universität von Chicago sollte Professor John Michael Bailey den wissbegierigen Studenten näher bringen, wie die menschliche Sexualität und im Speziellen der weibliche Orgasmus funktionieren. Thematisiert wurden außerdem die Themen Partnertausch, Bondage und besondere Fetische im erotischen Bereich. Als Anschauungsmaterial gab es Sex-Spielzeug – und ein echtes Pärchen, das sich ausgiebig damit beschäftigte. Dieses Pärchen war wohl exhibitionistisch veranlagt, denn es führte doch tatsächlich im Rahmen der „Vorlesung“ vor, wie man eine Frau mithilfe von Sexspielzeug zum Orgasmus bringen kann. Gegenstand ihrer „Vorstellung“ war ein Vibrator, der bizarrerweise die Form einer Stichsäge hatte.

Die Folgen dieser außergewöhnlichen Vorlesung: Die etwa hundert Studenten haben bei dieser Zurschaustellung menschlicher Gelüste sicherlich einiges gelernt. Gar nicht begeistert war jedoch die Mutter einer Studentin, die zufällig während der Vorlesung als Gast zugegeben war. Sie mobilisierte offenbar weitere Eltern, denn die Leitung der Universität sah sich bald mit einer Meute wütender Eltern konfrontiert. Daraufhin wurde die Vorlesung erst einmal eingestellt und die Universität prüft nun, wie das Thema zukünftig besser vermittelt werden kann. Der Professor der Vorlesung wurde jedoch erst einmal von der Thematik abgezogen und wird zukünftig in einem anderen Bereich unterrichten.


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Ein oberbayrischer Polizist war bereits vor einiger Zeit negativ aufgefallen, weil er sich mit seiner Freundin in einer Kirche vergnügt hatte. Jetzt hatte er sich deswegen und wegen eines Waffenvergehens vor dem Verwaltungsgericht München zu verantworten.

Die Hintergründe: Der 28jährige Polizist war während eines Gottesdienstes von der Haushälterin des Pfarrers dabei erwischt worden, wie er sich mit seiner Freundin vergnügte. Das Makabre daran war nur: Sie hatten es auf der Empore miteinander getrieben – lautstark! Und das auch noch während des Rosenkranzes. Die Besucher und der Pfarrer der Rennertshofener Pfarrkirche fanden das jedoch gar nicht lustig. Außerdem hatte er auch noch eine Schreckschusspistole unterschlagen, die eine Frau 2009 bei der Polizei abgegeben hatte. Er nahm den Vorfall jedoch nicht ordnungsgemäß auf, sondern ließ ihn aus den Akten verschwinden und nahm die Waffe mit nach Hause.

Die strafrechtliche und verwaltungsrechtliche Entscheidung: Die strafrechtlichen Konsequenzen musste der Polizist bereits vor einiger Zeit über sich ergehen lassen. Ihm wurde eine Strafe in Höhe von 8.400 Euro (150 Tagessätze à 60 Euro) auferlegt, die er so auch annahm. Der Strafbefehl wurde wegen Unterschlagung und Verwahrungsbruch ausgesprochen. Die schnelle Nummer in der Kirche wurde dagegen als Störung der Religionsausübung zur Anklage gebracht.

Das Verwaltungsgericht hatte sich nun kürzlich damit zu beschäftigen, ob der Polizist seinen Arbeitsplatz behalten dürfe, weil der Freistaat Bayern beantragt hatte, dass der Polizist aus dem Staatsdienst entlassen werde. Das Verwaltungsgericht München entschied, dass dem Mann sein Beamtenstatus aberkannt werden solle. Es begründete seine Entscheidung damit, dass der Polizist mit seinen Tagen dem Ansehen der Polizei großen Schaden zugefügt habe. Jedoch stellte es auch klar, dass das kleine Sexabenteuer in der Kirche dabei eher eine geringere Rolle gespielt hatte, entscheidend war vielmehr die Unterschlagung der Pistole.


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Seitensprünge - Ausnahme oder der Ruf des Urtriebs?

Bei einer Umfrage unter 1000 Deutschen im Alter von 16 bis 55 Jahren gaben 50% der Männer und doch immerhin auch 30% der Frauen an, sich in einer Beziehung schon mal auf Seitensprünge eingelassen zu haben.

Obwohl die Treue innerhalb einer Partnerschaft nach wie vor als höchste Tugend angesehen wird, scheint es dennoch extrem schwer zu sein, seine Sexualität über einen langen Zeitraum mit nur einer Person zu erleben. Hierbei bleibt es dahingestellt, ob es sich um einen einmaligen One Night Stand, eine kurze Affäre oder eine regelrechte Zweitbeziehung handelt, die unter Umständen über Jahre hinweg bestehen kann. Dieses allzu menschliche Verhalten der Seitensprünge ist wissenschaftlich erwiesen in unserer Evolution begründet.

Der Mann, der in der Lage ist, unzählige Kinder zu zeugen, ist genetisch darauf ausgerichtet, seinen Samen möglichst zu verbreiten und an viele, ihm geeignet erscheinende Frauen zu verteilen, um damit seine Art zu erhalten. Die Frau, die nur einen bedingten Zeitraum der Fruchtbarkeit zur Verfügung hat, sucht nach einem starken Mann, der sie und die Kinder ernähren und beschützen kann. In der Urzeit war die Auswahl noch einfach. In der heutigen Zeit reichen Körpergröße und Stärke allein nicht mehr aus. Auch kleine, schmächtige Männer können erfolgreiche Positionen, also auch Macht und Stärke vermitteln, was – wenn auch sehr klischeehaft – extrem anziehend auf die Damenwelt wirken und dazu führen kann, wie ebenfalls wissenschaftlich belegt, dass die meisten weiblichen Fremdgänge während der Tage der Fruchtbarkeit stattfinden. So ist auch zu erklären, warum durch Seitensprünge etwa jedes 10. Kind in Deutschland ein sogenanntes Kuckuckskind ist, das heißt der Erzeuger nicht der Lebenspartner ist. Was sich in früheren Zeiten noch relativ mühsam gestaltete, nämlich einen potentiellen Partner zum Fremdgehen zu finden und dann auch zu treffen, ist im Zeitalter der neuen Medien und des Internets extrem einfach. So gibt es unzählige Dating-Seiten, Flirtlines, Websites zur Partnersuche und natürlich auch reine Seitensprung-Portale und Agenturen, die ausschließlich darauf ausgerichtet sind, Seitensprünge, One Night Stands und erotische Treffen zu ermöglichen. Neben persönlichen Daten, wie Geschlecht, Größe und Alter kann man hier ganz gezielt seine Vorlieben, sexuellen Wünsche und Phantasien eingeben und erhält aus einer oft riesigen Datenbank die passenden Partnervorschläge aus der näheren Umgebung sowie die Möglichkeit, direkt Kontakt aufzunehmen. Bei gegenseitiger Sympathie und Gefallen steht einem raschen, unverbindlichen Treffen nichts im Wege.


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Ein Richter am Gericht Wennigsen hatte sich kürzlich mit einem doch sehr pikanten Fall zu beschäftigen: Eine 41-jährige Frau hatte eine Unterlassungsklage beim Amtsgericht eingereicht, weil sie sich von den lauten sexuellen Betätigungen ihrer Nachbarn gestört fühlte.

Rumsen, Poltern und Stöhnen: Nachts ging es heftig zur Sache zwischen dem Pärchen, das unter ihr wohnt. Die zwei 28- und 30-jährigen sollen dem 33(!)-seitigen Protokoll der Klägerin zufolge laut gestöhnt, durch die Wohnung gepoltert und gerumst haben. Sie trug vor Gericht vor, dass sie der Lärm des Nachts regelmäßig wachgehalten habe, was sie schon krank gemacht habe. Deshalb kämpfte sie um ihr Recht auf Erholung. Hierfür hatte sie über Monate hinweg minutiös alles protokolliert, was Sie mitbekommen hatte, selbst laute Gespräche der Beklagten.

Das schnelle Ende der Klage: „Der Klügere gibt nacht“ – Diese Redewendung dürfte auf diesen Fall sehr gut passen. Das Pärchen wird ohnehin in Kürze aus der Wohnung ausziehen und bot der Klägerin daher einen Vergleich an, um dem bizarren Streit endlich ein Ende zu setzen. Das Paar sicherte zu, bis zu seinem Auszug Zimmerlautstärke zu wahren und die Nachbarin nicht mehr weiter zu belästigen. Allerdings betonten beide noch einmal, dass sich seltsamerweise sonst niemand im ganzen Haus von den angeblich so lauten Sexspielen gestört gefühlt habe – immerhin hatte sich niemand beschwert.


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Ein Wiener „Saunaclub“-Betreiber will bald ein Bordell für Frauen in Wien eröffnen. Was sich auf den ersten Blick als echte Marktlücke präsentiert, stellt sich auf den zweiten Blick als doch gar nicht so einfach heraus.

Bereits einige Flops: Schon einige findige Unternehmer hatten die Idee, dass für die Frau doch nicht schlecht sein könne, was den Mann so verwöhnt. Das amerikanische Callgirl Heidi Fleiss versprach vor wenigen Jahren, in Nevada ein Bordell für Frauen eröffnen zu wollen, doch die Geschichte verlief schnell im Sande. An den Start gegangene Frauenbordelle in Berlin und Düsseldorf mussten schnell wieder schließen. Was den Wiener Unternehmer nun dazu bewegt zu glauben, dass das Konzept in Wien Erfolg haben wird, ist unklar.

Warum das Konzept zum Scheitern verurteilt ist: Dass dieses Konzept des Bordells für die Frau nicht so ohne weiteres aufgehen kann, ist eigentlich logisch. Die Sexualität der Frau ist doch wesentlich anders als die des Mannes. Mann geht gerne schon einmal in einen Puff, wenn ihn die „Sehnsucht quält“. Frauen jedoch können Sex im Prinzip an jeder Straßenecke haben, wenn sie dies möchten. Sie müssen nur in die nächstgelegene Diskothek gehen, den erstbesten Mann ansprechen, der ihnen gefällt und schon können sie in der Regel einen Sexpartner mit nach Hause nehmen. Diese Freiheit haben die wenigsten Männer, weshalb sie auf Einrichtungen wie Bordelle angewiesen sind. Es werden sich dagegen nur wenige Frauen finden, die für etwas freiwillig Geld bezahlen, das sie auch kostenlos bekommen können.

Davon abgesehen müsste ein Bordell für Frauen etwas ganz anderes bieten als Bordells für Männer. Hier müsste es weniger auf sexuelle Ertüchtigung ankommen (die aber natürlich trotzdem dazugehört). Vielmehr müsste das Augenmerk auf dem Verwöhnen der Frauen liegen. Sie wollen sich attraktiv fühlen, umschwärmt und vergöttert und schließlich sanft verführt werden. Stundenpreise sind diesbezüglich doch sehr unromantisch. Wie sollte man eine solche Leistung also abrechnen? Für Unternehmer keine leichte Angelegenheit. Wer weiß, vielleicht hat der Wiener Unternehmer bereits eine Lösung für all diese Fragen gefunden. Es bleibt abzuwarten, ob er die Geschäftsidee geschickter angreift als seine „Vorgänger“.


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