Ein Richter am Gericht Wennigsen hatte sich kürzlich mit einem doch sehr pikanten Fall zu beschäftigen: Eine 41-jährige Frau hatte eine Unterlassungsklage beim Amtsgericht eingereicht, weil sie sich von den lauten sexuellen Betätigungen ihrer Nachbarn gestört fühlte.
Rumsen, Poltern und Stöhnen: Nachts ging es heftig zur Sache zwischen dem Pärchen, das unter ihr wohnt. Die zwei 28- und 30-jährigen sollen dem 33(!)-seitigen Protokoll der Klägerin zufolge laut gestöhnt, durch die Wohnung gepoltert und gerumst haben. Sie trug vor Gericht vor, dass sie der Lärm des Nachts regelmäßig wachgehalten habe, was sie schon krank gemacht habe. Deshalb kämpfte sie um ihr Recht auf Erholung. Hierfür hatte sie über Monate hinweg minutiös alles protokolliert, was Sie mitbekommen hatte, selbst laute Gespräche der Beklagten.
Das schnelle Ende der Klage: „Der Klügere gibt nacht“ – Diese Redewendung dürfte auf diesen Fall sehr gut passen. Das Pärchen wird ohnehin in Kürze aus der Wohnung ausziehen und bot der Klägerin daher einen Vergleich an, um dem bizarren Streit endlich ein Ende zu setzen. Das Paar sicherte zu, bis zu seinem Auszug Zimmerlautstärke zu wahren und die Nachbarin nicht mehr weiter zu belästigen. Allerdings betonten beide noch einmal, dass sich seltsamerweise sonst niemand im ganzen Haus von den angeblich so lauten Sexspielen gestört gefühlt habe – immerhin hatte sich niemand beschwert.
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